Bestell-AGB - inslichtgehen freie Trauerrednerin Regine Gareis

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Bestell-AGB

 

Bestellung - Preise
Bei Interesse schreiben Sie bitte ein email an reginegareis@inslichtgehen.de.

Geben Sie bitte Ihre Wünsche immer mit Artikel-Bezeichnung und Artikel-Nr. sowie Größen bei Bekleidung und Bestellmenge an.
Geben Sie unbedingt Ihre Rechnungsadresse und - falls abweichend - die Lieferadresse an.

Die angegebenen Preise sind Endpreise. Nach § 19 UstG entfällt die Mwst.

Bestätigung - Lieferung - Zahlung
Sie erhalten eine Antwortmail mit Bestätigung der Bestellung, der Liefermöglichkeiten (Warenvorrat) sowie der Lieferzeit sowie der Versandart (Hermes, DHL, Post) und Portokosten.
In Anlage erhalten Sie eine Rechnung mit detaillierten Kosten über Ware und Versand.
Gleichzeitig erhalten Sie die Bankdaten für Ihre Vorabüberweisung.

Sie können die Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung wiederrufen.
Sobald der Zahlungseingang gebucht werden kann, geht die Ware an Sie in den Versand.
Wird der Zahlungseingang nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen verbucht, verfällt die Bestellung.

Garantie - Rückgabe - Umtausch
Sie erhalten die Ware wie beschrieben.
Es besteht kein Umtauschrecht bei Ware, die keine Mängel aufweist.
Bei falscher Bestellung besteht keine
Rücknahmeverpflichtung und kein Umtauschrecht.

Wird aufgrund rechtlicher Grundlagen Ware zurückgenommen/getauscht, werden die Portokosten für Versand und Rücknahme nicht gutgeschrieben (sofern der Warenwert unter 40 € liegt).
Für Rücknahmen erhalten Sie einen Wertgutschein mit Gültigkeit von einem Jahr. Keine Barauszahlung/Rücküberweisung.

Auf die Waren wird die gesetzl. Garantie übernommen, bei Mängeln tritt die gesetzliche Regelung lt. BGB in Kraft.  

Datenschutz
Ihre Angaben zur Bestellung werden nur für diese Verwendet. Es erfolgt keine Datenspeicherung.
Bei erneuter Bestellung müssen die Daten erneut angegeben werden.

Es wird Datenschutz zugesichert, es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Eine Archivierung der Daten erfolgt nur im Rahmen der kaufmännischen Bearbeitung der Unterlagen und der steuerlichen Erfassung.

Weiterführende Liefer- und Zahlungsbedingungen
Jede von den nachstehenden Bedingungen abweichende Regelung bedarf zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform sowie der ausdrücklichen Genehmigung durch den Auftragnehmer Regine Gareis.
1. Unsere Preise verstehen sich netto, freibleibend, ab Fabrik, ausschließlich Verpackung , die zu Selbstkosten berechnet wird. Eine Rückgabe der Verpackung ist ausgeschlossen.
2. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Für Transportverzögerungen und durch Beschädigung der Verpackung verursachte Mängel übernehmen wir keine Haftung; dies gilt auch bei vereinbarter Lieferung frei Haus.
3. Beanstandungen werden nur dann berücksichtigt, wenn diese sofort bei oder unverzüglich nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Die Gewährleistung ist auf Ersatzlieferung, Herstellervorgaben oder gesetzl. Vorschriften beschränkt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
4. Wir sind berechtigt, von erteilten Aufträgen zurückzutreten, wenn der
Auftraggeber mit der Bezahlung in Verzug gerät.Lieferungen erfolgen grundsätzlich gegen Vorkasse.
Bei Betriebsstörungen werden wir von unserer Lieferfrist frei.
5. Die Ware wird von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Alle aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer schon jetzt an uns zur Sicherheit ab. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß erfüllt. Der Käufer hat uns auf Verlangen die Schuldner abgetretener Forderungen zu nennen und uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen sowie die notwendigen Unterlagen auszuhändigen.
Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die abgetretene Forderung uns sofort mitzuteilen.
Sicherungsübereignung, Sicherheitsverkäufe, Verpfändungen sowie anderweitige Verfügungen über die von uns gelieferte Vorbehaltsware bedürfen unserer Einwilligung.
Falls der Käufer in Konkurs gerät, sind wir berechtigt, vom Konkursverwalter die Abtretung des Rechts auf die noch offenen Gegenleistungen für die vom Gemeinschuldner weiterveräußerte Ware zu verlangen.
6. Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung bei Fälligkeit wird durch Gegenansprüche nicht berührt. Der Käufer ist insbesondere nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
7. Falls uns eine Lieferung von Gegenständen nach Zeichnungen, Mustern oder Modellen übertragen wird, übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch die Anfertigung bzw. Lieferung Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Besteller hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten freizustellen.
8. Bei Aufträgen mit Werbetexten etc. sind die gewünschten Texte stets in Maschinenschrift vorzulegen. Für die Falschlieferungen, die durch unklare Angaben entstehen, haften wir nicht. Bei Vorlage von Ausführungsskizzen ist die vom Besteller genehmigte Skizze allein maßgebend.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge behalten wir uns grundsätzlich vor.
9. Unberechtigte Abzüge oder Skontierung wird von uns nachgefordert.
10. Jede Zahlung wird auf die älteste, offene Rechnung verbucht. Alle offenen Rechnungen, auch soweit diese im einzelnen erst später fällig oder valutiert sind, werden zur sofortigen Zahlung fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung einer älteren Rechnung mehr als 10 Tage in Verzug gerät.
Der Käufer kommt ohne Mahnung oder Fristsetzung in Verzug, wenn er nicht innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Nettofälligkeit Zahlung leistet. Abzüge, gleich welcher Art, sind nicht statthaft. Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Für die Fristberechnung gelten die §§ 188 Abs. 1, 193 BGB. Für Mahnungen nach Verzugseintritt werden Mahngebühren in Höhe von € 2,60 pro Mahnung berechnet. Außerdem werden mindestens die gesetzl. Verzugszinsen nach Verzugseintritt gemäß § 288 Abs. 1, Satz 1 BGB berechnet.
11. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile gilt ausschließlich Bayreuth. Die vorstehenden Geschäftsbedingungen die allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde liegen, gelten durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Ware als anerkannt. Sie sind auch dann verbindlich wenn entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers von uns nicht ausdrücklich abgelehnt werden. Abweichende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie im Einzelfall durch uns schriftlich anerkannt sind.

 
 
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